Im Sonnenwinkel 15, 14822 Borkheide
Leistung 06 · Mobilität

Mobil bleiben, zuverlässig geschützt.

Ob Alltagsauto, Motorrad oder Wohnmobil – die Kfz-Versicherungen der NÜRNBERGER bieten Ihnen den Schutz, den Sie im Straßenverkehr brauchen: verlässlich, fair und mit einer Schadensbearbeitung, die im Ernstfall schnell handelt.

Die drei Bausteine

Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.

Die Kfz-Versicherung setzt sich in Deutschland aus bis zu drei Bausteinen zusammen. Die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben – Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig, aber je nach Fahrzeug und Situation dringend zu empfehlen.

„Die Kfz-Versicherung ist einer der wenigen Verträge, die jährlich neu verhandelt werden können. Ein Vergleich lohnt sich fast immer." — Axel Merten
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Kfz-Haftpflicht (Pflicht)

Übernimmt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei anderen verursachen – Personen, Sach- und Vermögensschäden.

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Teilkasko

Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch, Wildunfälle und Marderbisse.

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Vollkasko

Alle Teilkasko-Leistungen plus selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismus.

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Schutzbrief & Assistance

Pannenhilfe, Abschleppen, Ersatzwagen und weitere Serviceleistungen bei einer Panne oder einem Unfall.

Welcher Schutz für wen?

Kaskoschutz nach Fahrzeugalter und Wert.

Nicht jedes Fahrzeug braucht denselben Schutz. Als grobe Orientierung gilt:

Empfehlungen zum Kasko-Schutz:

  • Neuwagen und junge Gebrauchte: Vollkasko empfohlen
  • Fahrzeuge bis ca. 6 Jahre: Vollkasko meist sinnvoll
  • Fahrzeuge 6–10 Jahre: Teilkasko oft ausreichend
  • Ältere Fahrzeuge mit geringem Restwert: reine Haftpflicht möglich
  • Finanzierte oder geleaste Fahrzeuge: Vollkasko fast immer Pflicht
  • Fahranfänger: höhere SF-Klasse und Kasko-Schutz beachten

Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR)

Wer schadenfrei fährt, steigt jedes Jahr in eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) auf – der Beitrag sinkt. Ein Schaden führt zur Rückstufung. Wer schnell reguliert, spart sich die Rückstufung mancherorts durch einen sogenannten Rabattschutz oder eine Rabattretter-Option.

Auch der Wechsel des Versicherers ändert nichts am erreichten SFR: Er wird an den neuen Versicherer übertragen. Der jährliche Vergleich lohnt sich deshalb – meist mit Wechselfrist zum 30. November.

Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen

Wann sollte ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Die reguläre Kündigungsfrist ist der 30. November. Bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungs­änderung besteht zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Ein jährlicher Vergleich lohnt sich fast immer.

Was passiert bei einem Fahrerwechsel oder wenn Freunde fahren?

Bei der Vertragsanlage geben Sie den Kreis der berechtigten Fahrer an – Zusatz­fahrer beeinflussen den Beitrag. Bei einem einmaligen Nutzer sollten Sie den Versicherer informieren. Nicht angegebene Fahrer können im Schadensfall zu Kürzungen oder Regress führen.

Was ist eine Werkstattbindung – und lohnt sie sich?

Bei Werkstattbindung verpflichten Sie sich, im Schadensfall eine Partnerwerkstatt des Versicherers zu nutzen. Als Gegenleistung erhalten Sie meist einen niedrigeren Beitrag. Bei Neuwagen mit Herstellergarantie oder bei Sonderfahrzeugen sollten Sie genau prüfen, ob das für Sie passt.

Wie funktioniert die Übertragung des SF-Rabatts von den Eltern?

Ein Elternteil kann seine SF-Klasse an ein Kind übertragen, sofern das Kind das Fahrzeug tatsächlich nutzt und die Voraussetzungen des Versicherers erfüllt (z. B. Führerscheinbesitz). Dies kann für Fahranfänger den Beitrag deutlich senken.

Sind Schäden durch Marder oder Wildwechsel versichert?

Beides ist Bestandteil der Teilkasko. Wichtig: Bei Marderschäden zählen in der Regel nur die direkten Bissschäden – Folgeschäden (z. B. am Motor) sind je nach Tarif mitversichert oder ausgeschlossen. Beim Wildunfall werden nur Zusammenstöße mit „Haarwild" (Reh, Wildschwein etc.) grundsätzlich reguliert.

Was passiert bei einem Kaskoschaden mit dem SF-Rabatt?

Ein Teilkaskoschaden wirkt sich in der Regel nicht auf den SF-Rabatt der Vollkasko oder Haftpflicht aus. Ein Vollkaskoschaden führt zur Rückstufung in der Vollkasko, ein Haftpflichtschaden zur Rückstufung in Haftpflicht und ggf. Vollkasko.

Persönliche Beratung

Zahlen Sie zu viel für Ihr Auto?

Der jährliche Vergleich lohnt sich fast immer. Ich prüfe Ihre aktuelle Police und zeige Ihnen, wo Sie sparen können – ohne Kompromisse beim Schutz.